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   OLG Frankfurt, 04.12.1975 - 6 U 156/75   

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https://dejure.org/1975,1313
OLG Frankfurt, 04.12.1975 - 6 U 156/75 (https://dejure.org/1975,1313)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.1975 - 6 U 156/75 (https://dejure.org/1975,1313)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 1975 - 6 U 156/75 (https://dejure.org/1975,1313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Götterdämmerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 677
  • MDR 1976, 583
  • GRUR 1976, 199
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10

    Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    In gleicher Weise haben die Obergerichte in der Interessenabwägung die durch eine Einstellung eines Projekts entstehenden nachteiligen finanziellen Folgen berücksichtigt (OLG Frankfurt, GRUR 1976, 199, 202 - Götterdämmerung; OLG München, GRUR 1986, 460, 464 - Die unendliche Geschichte; OLG Frankfurt, GRUR 1986, 244 - Verwaltungsgebäude).
  • LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00
    Dies wird jedenfalls dann anzunehmen sein, wenn es sich bei der Regieleistung um eine grundlegende schöpferische Neugestaltung der bühnenmäßigen Ausdrucksmittel handelt und die Inszenierung dadurch über eine bloße Interpretenleistung hinaus einen selbständigen Aussagewert erhält (OLG Fankfurt/M., Urteil vom 04.12.1975 - Az. 6 U 156/75 - "Götterdämmerung", NJW 76, 677, 678).

    Das Recht des Urhebers darf aber nicht bereits deshalb zurücktreten, weil das Werk ohne die Änderungen beim Publikum nicht so gut "ankommt" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 76, 677, 679).

    (7) Zu berücksichtigen war bei der Abwägung ferner: Es besteht eine Wechselwirkung zwischen der Gestaltungshöhe des Urheberrechts und der Verpflichtung des Urhebers, Änderungen zu billigen (OLG Frankfurt/M., NJW 76, 677, 6979; Schricker, Rdnr. 31 zu § 14 UrhG).

    Das Urheberrecht des Bühnenregisseurs steht nicht in jedem Fall der bloßen Interpretenleistung nahe (so aber OLG Frankfurt/M., NJW 76, 677, 679).

  • LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00
    Dies wird jedenfalls dann anzunehmen sein, wenn es sich bei der Regieleistung um eine grundlegende schöpferische Neugestaltung der bühnenmäßigen Ausdrucksmittel handelt und die Inszenierung dadurch über eine bloße Interpretenleistung hinaus einen selbständigen Aussagewert erhält (OLG Fankfurt/M., Urteil vom 04.12.1975 - Az. 6 U 156/75 - "Götterdämmerung", NJW 76, 677, 678).

    Das Recht des Urhebers darf aber nicht bereits deshalb zurücktreten, weil das Werk ohne die Änderungen beim Publikum nicht so gut "ankommt" (vgl. OLG Frankfurt, NJW 76, 677, 679).

    (7) Zu berücksichtigen war bei der Abwägung ferner: Es besteht eine Wechselwirkung zwischen der Gestaltungshöhe des Urheberrechts und der Verpflichtung des Urhebers, Änderungen zu billigen (OLG Frankfurt/M., NJW 76, 677, 6979; Schricker, Rdnr. 31 zu § 14 UrhG ).

    Das Urheberrecht des Bühnenregisseurs steht nicht in jedem Fall der bloßen Interpretenleistung nahe (so aber OLG Frankfurt/M., NJW 76, 677, 679).

  • OLG München, 01.08.1985 - 29 U 2114/85

    Die unendliche Geschichte (Film)

    Letztlich müssen auch die durch einen "Stop des Films" entstehenden wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt werden (vgl. OLG Frankfurt/M GRUR 1976, 199/202 - Götterdämmerung; von Gamm, a.a.O., § 93, Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 24.10.1985 - 6 U 69/85

    Untersagung der geplanten Änderung einer Dachkonstruktion wegen Verletzung

    Von Bedeutung können aber auch, worauf der Senat bei früherer Gelegenheit (NJW 1976, 677, 679 [OLG Frankfurt am Main 04.12.1975 - 6 U 156/75] - Götterdämmerung) hingewiesen hat, wirtschaftliche Gesichtspunkte sein.
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